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   VGH Baden-Württemberg, 16.04.2008 - 3 S 1771/07   

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VGH Baden-Württemberg, 16.04.2008 - 3 S 1771/07 (https://dejure.org/2008,2461)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.04.2008 - 3 S 1771/07 (https://dejure.org/2008,2461)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. April 2008 - 3 S 1771/07 (https://dejure.org/2008,2461)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Ausweisung der Freilandfläche eines Gartenbaubetriebs als private Grünfläche

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausweisung der Freilandfläche eines Gartenbaubetriebs als private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Gartenbau als von § 9 Abs. 1 Nr. 15 Baugesetzbuch (BauGB) gedeckt; Rechtsfolgen des Überbaus einer Fläche bis zu höchstens 50 % mit Gewächshäusern; Voraussetzungen der ...

  • Judicialis

    BauGB § 1 Abs. 6; ; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 15; ; BauGB § 36 Abs. 2 Satz 1; ; BauGB § 36 Abs. 2 Satz 2; ; BauNVO § 11 Abs. 1; ; LVwVfG § 54; ; LVwVfG § 56 Abs. 2; ; LVwVfG § 59 Abs. 2 Nr. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauleitplanung; Baurecht Beteiligung Gemeinde, Beteiligung höhere Verwaltungsbehörde; BauNVO : Private Grünfläche; Gartenbaubetrieb; Freilandfläche; Gewächshäuser; Betriebsbezogenes Wohnen; Bestandsschutz Baugenehmigung; Öffentlich-rechtlicher Vertrag; Unzulässige ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gartenbaubetrieb: Ausweisung als private Grünfläche?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 58, 255
  • VBlBW 2009, 61
  • DÖV 2009, 87
  • BauR 2009, 611
  • ZfBR 2009, 74
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 22.01.2008 - 4 B 5.08

    Erfüllung der Kriterien eines bestimmten Anlagentyps durch Festsetzung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.2008 - 3 S 1771/07
    Zwar ist der Bebauungsplan hinsichtlich der Festsetzungen für die Grundstücke des Antragstellers von den Festsetzungen für das übrige Plangebiet abtrennbar, weil letztere auch für sich betrachtet noch städtebaulich sinnvoll sind und vom Gemeinderat im Zweifel auch isoliert in gleicher Weise so beschlossen worden wären, was dazu führt, dass der Bebauungsplan nur für teilweise unwirksam zu erklären ist (dazu unten, zur Teilnichtigkeit vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22.01.2008 - 4 B 5.08 -, juris und vom 29.03.1993 - 4 NB 10.91 -, NVwZ 1994, 271 f.).

    Nach dem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen - und von den Vertretern der Antragsgegnerin in der mündlichen Verhandlung bestätigten - Willen hätte der Gemeinderat im Zweifel den Bebauungsplan für diese "Restgebiete" mit gleichem Inhalt beschlossen (zu diesen Voraussetzungen der Teilnichtigkeit vgl. zuletzt etwa BVerwG, Beschluss vom 22.01.2008 - 4 B 5.08 -, juris).

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.2008 - 3 S 1771/07
    Die gerichtliche Kontrolle dieser von der Gemeinde vorzunehmenden Abwägung hat sich nach ständiger Rechtsprechung (grundlegend: BVerwG, Urteil vom 05.07.1974 - 4 C 50.72 -, BVerwGE 45, 309) auf die Prüfung zu beschränken, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat (kein Abwägungsausfall, keine fehlende Abwägungsbereitschaft), ob in sie an Belangen eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge eingestellt werden musste (kein Abwägungsdefizit), ob die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange richtig erkannt worden ist (keine tatsächliche oder rechtliche Fehlbeurteilung) und ob der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange in einer Weise vorgenommen worden ist, die zu ihrer objektiven Gewichtigkeit in einem angemessenen Verhältnis steht (keine Abwägungsdisproportionalität).

    Hat die Gemeinde diese Anforderungen beachtet, wird das Abwägungsgebot nicht dadurch verletzt, dass sie bei der Abwägung der verschiedenen Belange dem einen den Vorzug einräumt und sich damit notwendigerweise für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.12.1969 - 4 C 105.66 -, BVerwGE 34, 301 und vom 05.07.1974, a.a.O.).

  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 24.95

    Bauplanungsrecht - Keine Fristverlängerung zur Erteilung des gemeindlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.2008 - 3 S 1771/07
    Eine nachträgliche Beseitigung der Rechtswirkungen der Frist des § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB durch Widerruf, Rücknahme oder Anfechtung ist aus Gründen der Rechtssicherheit ausgeschlossen (vgl. dazu bereits BVerwG, Urteil vom 12.12.1996 - 4 C 24.95 -, NVwZ 1997, 900 f.; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.03.2002 - 1 M 6/02 -, NVwZ-RR 2002, 821 ff.).
  • BVerwG, 16.09.2004 - 4 C 7.03

    Erfordernis des gemeindlichen Einvernehmens; Einvernehmensfrist;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.2008 - 3 S 1771/07
    Kommt sie dieser Mitwirkungslast nicht nach, gilt ihr Einvernehmen auch bei Unvollständigkeit der Bauvorlagen nach Ablauf der Frist des § 36 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB als erteilt (zu all dem - auf der Grundlage baden-württembergischen Landesrechts - BVerwG, Urteil vom 16.09.2004 - 4 C 7.03 -, NVwZ 2005, 213 ff.; anders noch VGH Bad.-Württ. im zugrunde liegenden Urteil vom 07.02.2003 - 8 S 2563/02 -, ESVGH 53, 190 f. = BauR 2003, 625 ff. ).
  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.2008 - 3 S 1771/07
    Der Antragsteller trägt damit substantiiert Tatsachen vor, die es möglich erscheinen lassen, dass er durch die Einschränkung der Bebaubarkeit seiner Grundstücke in seinem Grundeigentum verletzt ist (st. Rechtspr., vgl. etwa BVerwG, NK-Urteil vom 10.03.1998 - 4 CN 6.97 -, NVwZ 1998, 732) und eine solche Rechtsverletzung ist auch tatsächlich gegeben (dazu nachfolgend B.).
  • BVerwG, 17.06.2003 - 4 B 14.03

    Zwischenlager für abgebrannte Kernbrennstoffe; Außenbereichsvorhaben;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.2008 - 3 S 1771/07
    Insbesondere ist es der Gemeinde, was die Antragsgegnerin hier wohl verkannt hat, verwehrt, ihr Einvernehmen deswegen zu versagen oder von Änderungen eines Vorhabens abhängig zu mache, weil dieses ihren Planungsvorstellungen nicht entspricht (vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 17.06.2003 - 4 B 14.03 -, ZfBR 2003, 695; Roeser in Berliner Komm. zum BauGB, § 36 Rn. 13; Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 9. Aufl. § 36 Rn 12 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.2004 - 1 A 11591/04

    Bebauungszusammenhang bei sich anschließendem Friedhof

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.2008 - 3 S 1771/07
    Auf sich beruhen kann die Frage, ob das Grundstück Flst.-Nr. 6638/1 zusätzlich auch von Osten her am Bebauungszusammenhang mit dem Baugebiet "Steinäcker II" teilhat oder ob der dazwischen liegende Friedhof mangels städtebaulich relevanter "Bebauung" für einen solchen Brückenschlag ungeeignet ist (so teilweise die Rechtsprechung zu Friedhöfen in - hier nicht gegebener - Ortsrandlage, vgl. etwa OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.12.2004 - 1 A 11591/04 -, BauR 2005, 586 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.2003 - 8 S 2563/02

    Frist für Auslösung der Einvernehmensfiktion - vollständiger Bauantrag

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.2008 - 3 S 1771/07
    Kommt sie dieser Mitwirkungslast nicht nach, gilt ihr Einvernehmen auch bei Unvollständigkeit der Bauvorlagen nach Ablauf der Frist des § 36 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB als erteilt (zu all dem - auf der Grundlage baden-württembergischen Landesrechts - BVerwG, Urteil vom 16.09.2004 - 4 C 7.03 -, NVwZ 2005, 213 ff.; anders noch VGH Bad.-Württ. im zugrunde liegenden Urteil vom 07.02.2003 - 8 S 2563/02 -, ESVGH 53, 190 f. = BauR 2003, 625 ff. ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.03.2002 - 1 M 6/02

    Baurecht: Unanfechtbarkeit des einmal erteilten gemeindlichen Einvernehmens

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.2008 - 3 S 1771/07
    Eine nachträgliche Beseitigung der Rechtswirkungen der Frist des § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB durch Widerruf, Rücknahme oder Anfechtung ist aus Gründen der Rechtssicherheit ausgeschlossen (vgl. dazu bereits BVerwG, Urteil vom 12.12.1996 - 4 C 24.95 -, NVwZ 1997, 900 f.; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.03.2002 - 1 M 6/02 -, NVwZ-RR 2002, 821 ff.).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.10.1986 - 6 C 20/85

    Bauleitplanung: Zulässigkeit der Festsetzung einer Grünfläche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.2008 - 3 S 1771/07
    Dieses überschreitet die Bandbreite des § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB jedoch deutlich und könnte nur auf Grundlage von § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 11 Abs. 1 BauNVO festgesetzt werden (zur Wandlung einer Grünfläche in eine als Sondergebiet zu qualifizierende "grüne" gewerbliche Ausstellungsfläche vgl. auch Niedersächs. OVG, Urteil vom 30.10.1986 - 6 C 20/85 -, BRS 46 Nr. 23).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 CN 6.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Verkehrsimmissionen; Bebauungsplan; Entwicklung

  • BVerwG, 16.02.1973 - IV C 66.69

    Konkretisierungserfordernis bei Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche

  • BVerwG, 24.04.1991 - 4 NB 24.90

    Bauplanungsrecht: Festsetzung einer Grünfläche bzw. Straßenrandbegrünung

  • BVerwG, 04.06.1991 - 4 NB 35.89

    vertikale Gliederung - Erfordernis einer besonderen städtebaulichen Begründung

  • BVerwG, 29.03.1993 - 4 NB 10.91

    Normenkontrolle - Bebauungsplan - Rechtsschutzbedürfnis - Nichtvorlagebeschwerde

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.1998 - 10a D 186/96

    Bauleitplanung: Anforderungen und Grenzen an die Festsetzung öffentlicher

  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2002 - 5 S 2687/00

    Verletzung des Entwicklungsgebots; Überplanung einer Gewerbefläche mit

  • OVG Sachsen, 05.03.2002 - 1 D 18/00

    Altlasten in der Bauleitplanung

  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.1993 - 3 S 1631/91

    Bebauungsplan - Ausfertigungsdatum; Ausweisung einer privaten Grünanlage mit

  • VGH Bayern, 04.05.1998 - 15 N 96.2535
  • VGH Hessen, 17.06.2009 - 6 A 630/08

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von

    Kommt sie dieser Mitwirkungslast nicht nach, gilt ihr Einvernehmen auch bei Unvollständigkeit der Bauvorlagen nach Ablauf der Frist des § 36 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB als erteilt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. September 2004 - 4 C 7.03 -, NVwZ 2005, 213 ff.; VGH Bad.-Württ. Urteil vom 16. April 2008 - 3 S 1771/07 -, ESVGH 58, 255).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2009 - 3 S 2290/07

    Ausfertigung eines Bebauungsplans durch Unterzeichnung eines Ratsprotokolls

    Solche Grünflächen müssen grundsätzlich frei von Bebauung bleiben, bauliche Anlagen sind lediglich zulässig, soweit sie der jeweiligen Zweckbestimmung dienen und dieser deutlich untergeordnet sind (vgl. Urteil des Senats vom 16.04.2008 - 3 S 1771/07 -, VBlBW 2009, 61, 62).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.07.2020 - 8 C 11423/19

    Sog. beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB; landesrechtlich angeordnete

    Ist die Grünflächenfestsetzung hingegen auf einen konkreten Zweck hin angelegt, wie etwa bei den in § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB beispielhaft genannten "Parkanlagen, Dauerkleingärten, Sport-, Spiel-, Zelt- und Badeplätze, Friedhöfe", ist dort über die bloße Bepflanzung hinaus auch die Errichtung baulicher Anlagen zulässig, dies allerdings nur, soweit sie dem Nutzungszweck zugeordnet und von ihrem Umfang her untergeordnet sind (vgl. VGH BW, Urteil vom 16. April 2008 - 3 S 1771/07 -, BauR 2009, 611 und juris, Rn. 26; Söfker, a.a.O., § 9, Rn. 124).

    Da die Bestimmung des Verwendungszwecks im vorliegenden Bebauungsplan keine Festlegung zum Umfang der baulichen Anlagen enthält - im Unterschied zu dem vom Verwaltungsgericht zitierten und dem Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 16. April 2008, a.a.O., juris, Rn. 3 zugrundeliegenden Fall (Überbauung der Grünfläche mit Gewächshäusern bis zu 50 %) -, ist sie so zu verstehen, dass sie eine solche bauliche Nutzung nur in einem untergeordneten Umfang erlaubt.

  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.2011 - 5 S 746/10

    Unzulässige nichtöffentliche Beratung im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens

    Nr. 179 des T... ... - für unwirksam zu erklären, möglicherweise zu weit gegriffen hatte (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.04.2008 - 4 CN 1.07 -, BVerwGE 131, 100; Beschl. v. 04.06.1991 - 4 NB 35.89 -, BVerwGE 88, 268, juris Rdnr. 21 und 24ff; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.04.2008 - 3 S 1771/07 -, ZfBR 2009, 74, juris Rdnr. 19; BayVGH, Urt. v. 21.12.2010 - 1 N 08.3385 -, juris Rdnr. 28) kommt es nicht mehr an, nachdem der Antragsteller sich in der mündlichen Verhandlung darauf beschränkt hat, nur noch die sein Grundstück Flst.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2012 - 10 D 29/11

    Wirksamkeit eines Bebauungsplans in Bezug auf den Neubau einer Sportanlage mit

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. April 2008 3 S 1771/07 .
  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.2010 - 3 S 324/08

    Regionalplan Heilbronn-Franken 2020 - zum Begriff des regionalbedeutsamen

    Er muss darüber hinaus nicht auch noch darlegen, inwieweit sich die geltend gemachten Rechtsfehler nur partiell auf den Plan auswirken (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.04.2008 - 4 CN 1.07 -, NVwZ 2008, 899; Beschluss vom 04.06.1991 - 4 NB 35.89 -, NVwZ 1992, 373; Urteil des Senats vom 16.04.2008 - 3 S 1771/07 -, VBlBW 2009, 61 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2011 - 8 S 1438/09

    Zur Frage regionalplanerischer Zielvorgaben zur räumlichen Abgrenzung zentraler

    Es kann offen bleiben, ob die Bauvoranfrage in ihrer ursprünglichen Form vom 15.11.2007 hinreichend bestimmt war und ob ein etwaiger Mangel dadurch unbeachtlich wurde, dass die Voranfrage ohne formelle Beanstandung bearbeitet wurde (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.09.1992 - 5 S 415/91 - VBlBW 1993, 135; Urteil vom 16.04.2008 - 3 S 1771/07 - ESVGH 58, 255 = VBlBW 2009, 61).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2023 - 14 S 891/22

    Festsetzung von "privaten Grünflächen" in einem Bebauungsplan; Anpassung an den

    Festsetzungen, die eine Bebauung ermöglichen, welche den Charakter einer Grünfläche maßgeblich prägt und damit verfälscht, scheiden damit aus (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.04.2008 - 3 S 1771/07 - VBlBW 2009, 611, juris Rn. 26; s. auch OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 02.02.2016 - 2 K 7/14 - juris Rn. 105; OVG B.-Bbg., Urteil vom 21.02.2013 - OVG 2 A 9.11 - juris Rn. 45; jeweils m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.2012 - 3 S 321/11

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für das Weststadion Freiburg

    Alle baulichen Anlagen dienen unmittelbar der Zweckbestimmung "Sportanlagen" und die genehmigten Hochbauten sind räumlich im Verhältnis zur Gesamtfläche des Weststadions auch deutlich untergeordnet, sodass der Rahmen und das Erscheinungsbild einer "Grünfläche" noch gewahrt sind (vgl. zu diesen Anforderungen VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.04.2008 - 3 S 1771/07 -, VBlBW 2009, 61 ff.).
  • OLG Naumburg, 22.07.2014 - 12 U 192/13

    Nachbarschaftsrecht in Sachsen-Anhalt: Einfriedungsanspruch des Nachbarn eines

    Überlagernde Festsetzungen, die eine Bebauung ermöglichen, welche den Charakter der festgesetzten Grünfläche maßgeblich prägen und damit insgesamt verfälschen würde, scheiden dementsprechend aus (z. B. OVG NRW BauR 2012, 1750; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. April 2008 - 3 S 1771/07).
  • VG Freiburg, 12.10.2016 - 6 K 641/16

    Aufhebung einer Baugenehmigung aufgrund optischer Beeinträchtigung einer Moschee

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2012 - 10 D 84/11

    Anspruch eines Grundstückeigentümers auf Verhinderung von Geräuschemissionen der

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 13.03.2008 - 8 S 15/07   

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https://dejure.org/2008,2220
VGH Baden-Württemberg, 13.03.2008 - 8 S 15/07 (https://dejure.org/2008,2220)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.03.2008 - 8 S 15/07 (https://dejure.org/2008,2220)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. März 2008 - 8 S 15/07 (https://dejure.org/2008,2220)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zur Zulässigkeit einer Werbeanlage in der Abstandsfläche - hier: § 6 Abs. 6 Nr. 2 BauO BW

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Wechselwerbeanlage bei Überschreitung der Abstandsflächen durch eines der angegebenen Maße; Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung für eine sich außerhalb der im Bebauungsplan durch Baugrenzen festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen ...

  • Judicialis

    BauNVO § 23 Abs. 5 Satz 2; ; LBO § 6 Abs. 6 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BauNVO § 23 Abs. 5 Satz 2; LBO § 6 Abs. 6 Nr. 2
    BauNVO; Abstandsflächen: Werbeanlage; Zulässigkeit in der Abstandsfläche

  • ibr-online

    Abstandsflächen bei Errichtung einer Werbeanlage

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 58, 255
  • NVwZ-RR 2008, 762
  • DVBl 2008, 1001 (Ls.)
  • DÖV 2008, 1061
  • BauR 2008, 1191
  • BauR 2008, 1585
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 27.91

    Bauplanungsrecht: Beurteilung von Werbeanlagen als bauliche Anlage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.03.2008 - 8 S 15/07
    Da die geplante Werbeanlage von planungsrechtlicher Relevanz i. S. v. § 29 Abs. 1 BauGB ist und es sich daher um eine bauliche Anlage im genannten Sinn handelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 3.12.1992 - 4 C 27.91 -, BWVPr 1993, 133 = NVwZ 1993, 985 = PBauE § 1 Abs. 3 BauGB Nr. 4), ist sie an der vorgesehenen Stelle grundsätzlich unzulässig.

    Eine Werbeanlage der Außenwerbung, die Fremdwerbung zum Gegenstand hat, stellt auch dann keine Nebenanlage in diesem Sinn dar, sondern ist als selbständige Hauptnutzung zu qualifizieren, wenn sie - wie vorliegend - in einem Gewerbegebiet errichtet werden soll (vgl. Senatsbeschluss vom 28.9.1998 - 8 S 2068/98 - BRS 60 Nr. 132 im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 3.12.1992 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.1985 - 3 S 63/85

    Nachbarschützende Wirkung des Rücksichtnahmegebotes - Ermittlung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.03.2008 - 8 S 15/07
    Derartige Wirkungen nahm die Rechtsprechung aber erst bei einer Überschreitung beider Maße an und hob dabei maßgeblich auf die sprachliche Formulierung der Vorschrift ("und") ab (vgl. grundlegend VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.7.1984 - 3 S 976/84 - BWVPr. 1984, 257; ferner: Urteil vom 8.5.1985 - 3 S 63/85 - VBlBW 1986, 23 und Urteil vom 1.6.1994 - 3 S 2617/92 -).

    Als Konsequenz daraus waren zwar hohe, aber schmale (z. B. Silos) und niedrige, aber breite bauliche Anlagen (z. B. Einfriedigungen) an der Nachbargrenze zulässig, da eine eigene Abstandsfläche nicht erforderlich war (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 18.7.1984 und vom 8.5.1985 a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.1998 - 8 S 2068/98

    Überbaubare Grundstücksfläche: Werbeanlage der Außenwerbung mit Fremdwerbung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.03.2008 - 8 S 15/07
    Eine Werbeanlage der Außenwerbung, die Fremdwerbung zum Gegenstand hat, stellt auch dann keine Nebenanlage in diesem Sinn dar, sondern ist als selbständige Hauptnutzung zu qualifizieren, wenn sie - wie vorliegend - in einem Gewerbegebiet errichtet werden soll (vgl. Senatsbeschluss vom 28.9.1998 - 8 S 2068/98 - BRS 60 Nr. 132 im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 3.12.1992 a.a.O.).

    Maßgebend dafür ist das zum Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung geltende Landesrecht, denn die Verweisung in § 23 Abs. 5 Satz 2 BauNVO 1968 auf das jeweilige Landesrecht ist als dynamische Verweisung zu verstehen (vgl. Senatsbeschluss vom 28.9.1998 - 8 S 2068/98 - BWVPr 1996, 66).

  • BVerwG, 07.06.2001 - 4 C 1.01

    Verwaltungsprozessrecht; Bauplanungsrecht - Sprungrevision; Zustimmung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.03.2008 - 8 S 15/07
    Zwar handelt es sich bei dem Vorhaben der Klägerin ersichtlich weder um ein Gebäude noch um einen Gebäudeteil; jedoch ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass nicht nur Gebäude und Gebäudeteile, sondern auch alle anderen baulichen Anlagen die im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen grundsätzlich nicht überschreiten dürfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7.6.2001 - 4 C 1.01 - NVwZ 2002, 90 mit ausführlicher Begründung).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2003 - 3 S 2324/02

    Befreiung nach BauGB § 31 - keine Atypik notwendig

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.03.2008 - 8 S 15/07
    Auch die überwiegende Rechtsprechung und die Kommentarliteratur interpretieren § 6 Abs. 6 Nr. 2 LBO 1996 dementsprechend (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.9.1996 - 3 S 2330/95 - VG Sigmaringen, Urteil vom 2.9.2003 - 9 K 770/02 - Sauter, LBO, § 6 Rn. 56; Busch in: Das neue Baurecht § 6 LBO Rn. 115; anders allerdings, wenn auch nicht tragend, VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.6.2003 - 3 S 2324/02).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.08.1997 - 5 S 1252/96

    Nachbarschutz: zur baulichen Anlage und zur Einhaltung von Abstandsflächen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.03.2008 - 8 S 15/07
    Schon für diese Vorschrift bestand Einigkeit darüber, dass beide genannten Maße überschritten sein müssen, damit die Zulässigkeit der Anlage in der Abstandsfläche entfällt, während die Anlage zulässig blieb, wenn nur eines der beiden Maße überschritten war (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21.6.1993 - 5 S 874/93 - Urteil vom 12.9.1996 - 3 S 2330/95 - Urteil vom 14.8.1997 - 5 S 1252/96 - BauR 1998, 517 = BRS 59 Nr. 189; Sauter, LBO § 6 LBO 1983 Rn. 71b).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.06.1994 - 3 S 2617/92

    Nebenanlagen in Abstandsflächen, hier: Pergola

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.03.2008 - 8 S 15/07
    Derartige Wirkungen nahm die Rechtsprechung aber erst bei einer Überschreitung beider Maße an und hob dabei maßgeblich auf die sprachliche Formulierung der Vorschrift ("und") ab (vgl. grundlegend VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.7.1984 - 3 S 976/84 - BWVPr. 1984, 257; ferner: Urteil vom 8.5.1985 - 3 S 63/85 - VBlBW 1986, 23 und Urteil vom 1.6.1994 - 3 S 2617/92 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.09.1995 - 8 S 2388/95

    BauNVO § 23 Abs 5 S 2 enthält eine dynamische Verweisung auf das jeweilige

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.03.2008 - 8 S 15/07
    Maßgebend dafür ist das zum Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung geltende Landesrecht, denn die Verweisung in § 23 Abs. 5 Satz 2 BauNVO 1968 auf das jeweilige Landesrecht ist als dynamische Verweisung zu verstehen (vgl. Senatsbeschluss vom 28.9.1998 - 8 S 2068/98 - BWVPr 1996, 66).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.1993 - 5 S 874/93

    Baurechtliche Nachbarklage - keine nachbarschützende Wirkung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.03.2008 - 8 S 15/07
    Schon für diese Vorschrift bestand Einigkeit darüber, dass beide genannten Maße überschritten sein müssen, damit die Zulässigkeit der Anlage in der Abstandsfläche entfällt, während die Anlage zulässig blieb, wenn nur eines der beiden Maße überschritten war (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21.6.1993 - 5 S 874/93 - Urteil vom 12.9.1996 - 3 S 2330/95 - Urteil vom 14.8.1997 - 5 S 1252/96 - BauR 1998, 517 = BRS 59 Nr. 189; Sauter, LBO § 6 LBO 1983 Rn. 71b).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.1984 - 3 S 976/84

    Grenzabstand - zwei nebeneinander aufgestellte Werbetafeln

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.03.2008 - 8 S 15/07
    Derartige Wirkungen nahm die Rechtsprechung aber erst bei einer Überschreitung beider Maße an und hob dabei maßgeblich auf die sprachliche Formulierung der Vorschrift ("und") ab (vgl. grundlegend VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.7.1984 - 3 S 976/84 - BWVPr. 1984, 257; ferner: Urteil vom 8.5.1985 - 3 S 63/85 - VBlBW 1986, 23 und Urteil vom 1.6.1994 - 3 S 2617/92 -).
  • VG Sigmaringen, 02.09.2003 - 9 K 770/02

    Werbeanlage auf Bauverbotsfläche - Abstandsfläche

  • VG Stuttgart, 03.03.2009 - 5 K 860/08

    Baugenehmigung zur Errichtung einer Sende- und Empfangsanlage für Mobilfunk mit

    Unzulässig sind die baulichen Anlagen in den Abstandsflächen anderer Gebäude oder baulichen Anlagen nur dann, wenn beide Maße überschritten werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.03.2008 - 8 S 15/07 -, VBlBW 2008, 346).
  • VG Stuttgart, 06.04.2018 - 2 K 5668/17

    Kein Verkündungsmangel bei Erlass eines Bebauungsplans, in dem auf technische

    a) Auch wenn es sich bei den geplanten Werbeanlagen nicht um Gebäude oder Gebäudeteile handelt (vgl. § 23 Abs. 3 Satz 1 BauNVO), dürfen sie die wirksam festgesetzte Baugrenze regelmäßig nicht überschreiten (BVerwG, Urt. v 07.06.2001 - 4 C 1.01 - NVwZ 2002, 90; VGH Bad.-Württ., Urt. v.13.03.2008 - 8 S 15/07 - BauR 2008, 1585).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.2008 - 5 S 2482/08

    Werbeanlage; "Mega-Light-Wechsler-Anlage"; Leitsatz

    Beide Gesichtspunkte zusammen rechtfertigen es, den wirtschaftlichen Wert dieser Werbeanlage mindestens mit dem Dreifachen des wirtschaftlichen Wertes einer gewöhnlichen - unbeleuchteten - großflächigen Werbeanlage zu bewerten (so bereits VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 19.07.2001 - 5 S 785/01 -, NVwZ-RR 2002, 470 in Bezug auf den Streitwertkatalog Fassung 1996; ebenso der 3. Senat des VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.06.2006 - 3 S 1257/06 - a.A. ohne nähere Begründung der 8. Senat des VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.03.2008 - 8 S 15/07 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.2008 - 5 S 2481/08

    Streitwert bei Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung für

    Beide Gesichtspunkte zusammen rechtfertigen es, den wirtschaftlichen Wert dieser Werbeanlage mindestens mit dem Dreifachen des wirtschaftlichen Wertes einer gewöhnlichen - unbeleuchteten - großflächigen Werbeanlage zu bewerten (so bereits VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 19.07.2001 - 5 S 785/01 -, NVwZ-RR 2002, 470 in Bezug auf den Streitwertkatalog Fassung 1996; ebenso der 3. Senat des VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.06.2006 - 3 S 1257/06 - a.A. ohne nähere Begründung der 8. Senat des VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.03.2008 - 8 S 15/07 -).
  • VG München, 10.03.2009 - M 1 K 08.5711

    Beseitigungsanordnung für Doppelgarage; rückwirkendes Inkraftsetzen eines

    Nachdem die Verweisung in § 23 Abs. 5 Satz 2 BauNVO (1977) nach h.M. als dynamische und nicht als statische Verweisung auf die Vorschriften der Landesbauordnung anzusehen ist, gilt die jeweils aktuelle Bauordnung mit der Folge, dass die Errichtung der Garage außerhalb des Bauraums zulassungsfähig ist (Bielenberg in Ernst/ Zinkahn/ Bielenberg/ Krautzberger, a.a.O., § 23 BauNVO Rn. 56; Fickert/ Fieseler a.a.O., § 23 Rn. 21; VGH Baden-Württemberg v. 13.3.2008 NVwZ-RR 2008, 762).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 14.03.2008 - 2 S 1505/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,10894
VGH Baden-Württemberg, 14.03.2008 - 2 S 1505/07 (https://dejure.org/2008,10894)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.03.2008 - 2 S 1505/07 (https://dejure.org/2008,10894)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. März 2008 - 2 S 1505/07 (https://dejure.org/2008,10894)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verhältnis von Gemeinschaftsrecht zu nationalen Regelungen

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss des Einwands der Gemeinschaftsrechtswidrigkeit einer vertraglichen Regelung; Anforderungen an die Begründetheit ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit einer Gerichtsentscheidung; Formelle oder materielle Bestandskraft von öffentlich-rechtlichen Verträgen

  • Judicialis

    VwGO § 121; ; VwVfG § 51; ; VwVfG § 60; ; EWGRL 85/73

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    VwGO § 121; VwVfG § 51; VwVfG § 60; EWGRL 85/73
    Feststellungsklage, Fortsetzungsfeststellungsklage und allgemeine Leistungsklage einschließlich Unterlassungsklage; Rechtskraft; Sonstiges Verwaltungshandeln (Auskunft, öffentlich-rechtlicher Vertrag, Zusicherung); Verwaltungsgebühr: Fleischhygienegebühr; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 58, 255
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 13.01.2004 - C-453/00

    Kühne & Heitz NV - Rücknahme von Verwaltungsakten bei Verstoß gegen EU-Recht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.03.2008 - 2 S 1505/07
    Das europäische Gemeinschaftsrecht steht einer nationalen Regelung nicht entgegen, nach der der Einwand, eine vertragliche Regelung sei wegen eines Verstoßes gegen das Gemeinschaftsrecht unwirksam, nicht mehr erhoben werden kann, wenn dieser Einwand zuvor Gegenstand eines rechtskräftig abgeschlossenen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens gewesen ist (im Anschluss an EuGH, Urt. v. 19.9.2006 - Rs. C-392/04 und C-422/04 - ; Urt. v. 13.1.2004 - Rs. C-453/00 - "Kühne & Heitz", Slg. 2004, I-837).

    Mit Rücksicht auf diesen Grundsatz verlangt das Gemeinschaftsrecht nicht, dass eine Verwaltungsbehörde grundsätzlich verpflichtet ist, eine Verwaltungsentscheidung zurückzunehmen, die nach Ablauf angemessener Fristen oder durch Erschöpfung des Rechtswegs bestandskräftig geworden ist (vgl. EuGH, Urt. v. 19.9.2006 - Rs. C-392/04 und C-422/04 - Rn. 51; Urt. v. 13.1.2004 - Rs. C-453/00 - "XXXXXXXXXXXX", Slg. 2004, I-837 Rn. 24).

  • EuGH, 19.09.2006 - C-392/04

    i-21 Germany - Telekommunikationsdienste - Richtlinie 97/13/EG - Artikel 11

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.03.2008 - 2 S 1505/07
    Das europäische Gemeinschaftsrecht steht einer nationalen Regelung nicht entgegen, nach der der Einwand, eine vertragliche Regelung sei wegen eines Verstoßes gegen das Gemeinschaftsrecht unwirksam, nicht mehr erhoben werden kann, wenn dieser Einwand zuvor Gegenstand eines rechtskräftig abgeschlossenen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens gewesen ist (im Anschluss an EuGH, Urt. v. 19.9.2006 - Rs. C-392/04 und C-422/04 - ; Urt. v. 13.1.2004 - Rs. C-453/00 - "Kühne & Heitz", Slg. 2004, I-837).

    Mit Rücksicht auf diesen Grundsatz verlangt das Gemeinschaftsrecht nicht, dass eine Verwaltungsbehörde grundsätzlich verpflichtet ist, eine Verwaltungsentscheidung zurückzunehmen, die nach Ablauf angemessener Fristen oder durch Erschöpfung des Rechtswegs bestandskräftig geworden ist (vgl. EuGH, Urt. v. 19.9.2006 - Rs. C-392/04 und C-422/04 - Rn. 51; Urt. v. 13.1.2004 - Rs. C-453/00 - "XXXXXXXXXXXX", Slg. 2004, I-837 Rn. 24).

  • EuGH, 07.01.2004 - C-201/02

    Wells

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.03.2008 - 2 S 1505/07
    Der Europäischen Gerichtshof geht ferner in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass mangels einer einschlägigen Gemeinschaftsregelung die Verfahrensmodalitäten, die den Schutz der dem Bürger aus dem Gemeinschaftsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung eines jeden Mitgliedstaats sind; sie dürfen jedoch nicht ungünstiger sein als diejenigen, die gleichartige Sachverhalte innerstaatlicher Art regeln, und die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (vgl. Urt. v. 19.9.2006, a.a.O., Rn 57; Urt. v. 16.5.2000 - Rs. C-78/98 - "Preston", Slg. 2000, I-3201, Rn. 31; Urt. v. 7.1.2004 - Rs. C-201/02 - "Wells", Slg. 2004, I-723, Rn. 67).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.03.2008 - 2 S 1505/07
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. u. a. BVerfG, Beschl. v. 19.5.1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133).
  • BVerfG, 09.01.2001 - 1 BvR 1036/99

    Zur Vorlagepflicht an den EuGH

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.03.2008 - 2 S 1505/07
    Zur Begründung der erhobenen Abweichungsrüge bezieht sich die Klägerin ferner auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9.1.2002 - 1 BvR 1036/99, in dem das Gericht den Rechtssatz aufgestellt habe, dass bei Zweifeln über gemeinschaftsrechtliche Fragen grundsätzlich eine Pflicht zur Vorlagepflicht an den Europäischen Gerichtshof bestehe.
  • BVerfG, 01.03.2000 - 2 BvR 2120/99

    Keine Grundrechtsverletzung durch sofort vollziehbare Ausweisung eines wegen -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.03.2008 - 2 S 1505/07
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann deshalb nur festgestellt werden, wenn bestimmte Umstände deutlich darauf hinweisen, dass dies im konkreten Fall nicht geschehen ist (vgl. u. a. BVerfG, Kammerbeschluss v. 1.3.2000 - 2 BvR 2120/99 - NVwZ 2000, 1291; BVerwG, Beschl. v. 25.11.1999 - 9 B 70.99 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 64).
  • EuGH, 16.05.2000 - C-78/98

    Preston u.a.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.03.2008 - 2 S 1505/07
    Der Europäischen Gerichtshof geht ferner in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass mangels einer einschlägigen Gemeinschaftsregelung die Verfahrensmodalitäten, die den Schutz der dem Bürger aus dem Gemeinschaftsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung eines jeden Mitgliedstaats sind; sie dürfen jedoch nicht ungünstiger sein als diejenigen, die gleichartige Sachverhalte innerstaatlicher Art regeln, und die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (vgl. Urt. v. 19.9.2006, a.a.O., Rn 57; Urt. v. 16.5.2000 - Rs. C-78/98 - "Preston", Slg. 2000, I-3201, Rn. 31; Urt. v. 7.1.2004 - Rs. C-201/02 - "Wells", Slg. 2004, I-723, Rn. 67).
  • BVerwG, 14.10.2002 - 3 C 16.02

    Erhebung von Gebühren für bakteriologische Untersuchungen neben allgemeiner

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.03.2008 - 2 S 1505/07
    Eine Divergenz zu den von der Klägerin ferner angeführten Urteilen vom 9.10.2002 - 3 C 17.02 - und 4.10.2002 - 3 C 16.02 -, mit denen das Bundesverwaltungsgerichts die Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Berechnung von Sondergebühren bestätigt habe, scheidet damit ebenfalls aus.
  • BVerwG, 09.10.2002 - 3 C 17.02

    Amtliche Schlachttieruntersuchungen und Fleischuntersuchungen - Erhebung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.03.2008 - 2 S 1505/07
    Eine Divergenz zu den von der Klägerin ferner angeführten Urteilen vom 9.10.2002 - 3 C 17.02 - und 4.10.2002 - 3 C 16.02 -, mit denen das Bundesverwaltungsgerichts die Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Berechnung von Sondergebühren bestätigt habe, scheidet damit ebenfalls aus.
  • BVerwG, 29.08.1996 - 3 C 7.95

    Gewerberecht - Fleischbeschau, Rahmengebührenregelung und Gemeinschaftsrecht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.03.2008 - 2 S 1505/07
    Für das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.8.1996 - 3 C 7.95 -, dem die Klägerin die Aussage entnimmt, dass der Hoheitsträger in rechtssatzmäßiger Form entscheiden müsse, ob er von den Abweichungsmöglichkeiten nach Art. 2 Abs. 2 der Entscheidung 88/408/EWG Gebrauch machen wolle, gilt das Gleiche.
  • EuGH, 10.11.1992 - C-156/91

    Hansa Fleisch / Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg

  • BVerwG, 28.06.2002 - 3 BN 5.01

    Befugnis zur flächendeckenden Abweichung von EG-Pauschalgebühren als Rechtssache

  • BVerwG, 25.11.1999 - 9 B 70.99
  • VG Sigmaringen, 16.07.2001 - 1 K 2682/99

    Öffentlich-rechtlicher Vertrag über Kosten der Fleischbeschau

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